Die Seminarteilnehmer übernehmen die volle Verantwortung für sich und ihren Eigenprozess. Sie verfügen über eine normale seelische und körperliche Belastbarkeit. Befinden sie sich in einer psychiatrischen Behandlung, kann eine Teilnahme nur mit Bestätigung des behandelnden Arztes/ Psychiaters erfolgen.
Eine Anmeldung ist verbindlich und wird schriftlich bestätigt. Seminare können vom Veranstalter abgesagt werden, wenn bis 6 Wochen vor Beginn die Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen nicht erreicht ist. Ferner kann das Seminar im Falle der Erkrankung des Veranstalters sowie in anderen begründeten Ausnahmefällen kurzfristig abgesagt werden. Allfällige Vorauszahlungen (exkl. nicht im Seminarpreis enthaltene Kosten) werden in diesem Fall zurückerstattet. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche an den Veranstalter.
Der Rücktritt von einer Anmeldung gilt nur, wenn er per Einschreiben an uns gesendet wurde. Wenn das Rücktrittsschreiben bis spätestens 6 Wochen vor Beginn des Seminars bei den Veranstaltern eingeht, ist eine Bearbeitungsgebühr von 100.- Fr fällig. Bei Seminaren außerhalb des Aura-Soma Zentrums Bern werden im gleichen Fall 200.- Fr. fällig. Bei einem späteren Rücktritt sind die vollständigen Kosten für das Seminar fällig. Es kann ein Ersatzteilnehmer gebracht werden. Bei einem Ausstieg vor dem Seminarende besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.
Bei Ereignissen höherer Gewalt können Teile aus dem Programm gestrichen werden. Es gibt in solchen Fällen keine Rückvergütung der Kosten. Das Aura-Soma Zentrum Bern lehnt jegliche Verantwortung ab.
Versicherungen sind Sache der Teilnehmer. Die Seminarleitung lehnt jegliche Haftung bei einem Zwischenfall, sofern nicht selbst verschuldet, ab. Es wird empfohlen, im Voraus entsprechende Versicherungen abzuschließen.
Zusammen mit der Anmeldebestätigung erfolgt auch die Rechnungsstellung. Die Kosten sind im Voraus zu bezahlen, gemäß den Angaben der Auftragsbestätigung.
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand die Stadt Bern, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht. Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung.
Seminare ersetzen keinen Arzt oder Heilpraktiker, sondern dienen dem Eigenprozess.